Die Leasingfonds Steuer muss auf Erträge aus Leasingfonds abgeführt werden

Die Leasingfonds Steuer

header_geschlossener-fonds_46Anleger, die Erträge aus Leasingfonds erzielen, müssen auch die Leasingfonds Steuer an das Finanzamt abführen. Die Höhe dieser Leasingfonds Steuern sind abhängig vom persönlichen Steuersatz, denn anders als bei Aktien- oder Zinsanlagen fallen bei Leasingfonds keine Abgeltungssteuern an.

Vielmehr wird der Gewinn in der Steuererklärung angegeben, so dass das Finanzamt die Höhe der Steuern feststellen kann. Mitunter ist es sogar möglich, mit Leasing-Fonds Steuern zu sparen und so die Rendite der Anlage noch zu erhöhen.

 

Die Höhe der Leasing-Fonds Steuer

Die Leasingfonds Steuer ist eine Steuer auf Kapitalanlagen. Sie wird bei Erträgen aus Leasingfonds fällig, die Anleger durch ihre Einzahlung in den Leasingfonds erzielt haben. Diese Erträge werden jährlich ausgeschüttet und resultieren aus den Leasingeinnahmen des Fonds abzüglich der notwendigen Verwaltungskosten. Da Leasingfonds als geschlossene Beteiligungen konzipiert sind, handelt es sich bei den Erträgen um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aber um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Diese Erträge müssen dann mit den Leasingfonds Steuern versteuert werden. Dabei handelt es sich, anders als bei der Abgeltungssteuer, nicht um eine pauschale Steuer, die für alle Anleger einheitlich gilt. Vielmehr wird die Leasing-Fonds Steuer nach dem persönlichen Steuersatz berechnet und kann so auch deutlich niedriger als die 25%ige Abgeltungssteuer ausfallen.

Nutzen Sie die Chancen von Leasingfonds

 

Leasingfonds Steuern sparen

Leasingfonds erwerben mit den Geldern ihrer Anleger Wirtschaftsgüter, die schließlich verleast werden. Die Anschaffung dieser Wirtschaftsgüter wird sowohl mit dem Vermögen des Fonds wie auch mit Krediten finanziert. Nicht selten entstehen hierdurch in den ersten Jahren Anfangsverluste, die mit der Leasing-Fonds Steuer verrechnet werden können. Eine Verrechnung der entstandenen Verluste ist allerdings nur mit gleichartigen Gewinnen möglich. Eine Verrechnung mit anderen Einnahmen ist seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt. Aus diesem Grund sind Leasingfonds keine Steuersparmodelle mehr. Aufgrund der stetigen Erträge sowie der langfristig positiven Aussichten sind Leasingfonds trotz der anfallenden Leasing-Fonds Steuern nach wie vor attraktiv.

Informieren Sie sich auch über mögliche Risiken bei Leasingfonds

 

Berechnen Sie die Leasingfonds Steuer individuell

Die Leasingfonds Steuer ist eine sehr individuelle Steuer, weshalb es nahezu unmöglich ist, diese pauschal anzugeben. Zudem bestehen die Möglichkeiten, Steuervorteile zu nutzen, etwa durch die anfängliche Verlustverrechnung. Auch im Vererbungsfall oder bei einer Schenkung kann die Leasingfonds Steuer deutlich geringer sein als bei anderen Kapitalanlagen.
Auch dann, wenn das Leasingobjekt im Ausland verwaltet wird besteht die Möglichkeit, Leasingfonds Steuern zu sparen. Ob und in welchem Umfang es möglich ist, Leasing-Fonds Steuern einzusparen, zeigt das Verkaufsprospekt des Emissionshauses. Auch ein Steuerberater kann Auskunft geben.

Nutzen Sie hier die Leasingfonds Beratung
Finden Sie hier aktuelle Leasingfonds Angebote